Regierungswechsel 2025: Was sich bei Heizung, CO₂ & Monitoring ändern soll
14.05.20255 Min.

Regierungswechsel 2025: Was sich bei Heizung, CO₂ & Monitoring ändern soll

Mit dem Regierungswechsel im Mai 2025 zeichnen sich für die Wohnungswirtschaft, Kommunen und Energiedienstleister neue regulatorische Entwicklungen im Energie- und Gebäudebereich ab. Die neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz bekennt sich zu den Klimazielen bis 2045, verfolgt diese jedoch mit stärkerem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit 1. Für Entscheider:innen in Wohnungsunternehmen, Kommunen, Energiedienstleistern und der Industrie ist jetzt entscheidend, frühzeitig die bevorstehenden Änderungen zu verstehen und entsprechende Strategien zu entwickeln.

Hinweis

Dieser Artikel enthält sowohl geplante Änderungen der neuen Regierung als auch bereits gültige Regelungen aus der vorherigen Legislatur.

Was ist jetzt wichtig für wen?

Kurzüberblick

Änderungen am GEG

Die Koalition plant eine grundsätzliche Reform des GEG, die ab Mitte 2025 in einen Gesetzesentwurf münden und Anfang 2026 in Kraft treten soll. Statt der starren 65-%-Erneuerbaren-Pflicht pro Heizung rückt künftig die tatsächliche CO₂-Einsparung eines Gesamtsystems in den Fokus. Technologieneutralität lautet das Schlagwort: Wärmepumpen, Bioenergie, Wasserstoff oder effiziente Gas-brennwertkessel mit Öko-Gaszugabe sollen gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Ausnahmen und alternative Erfüllungspfaden ermöglichen mehr Flexibilität; Zielvorgaben bleiben jedoch bestehen, um den Pfad zur Klimaneutralität bis 2045 abzusichern. Zudem soll die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung verbessert werden 1.

Entwicklung der CO₂-Bepreisung

Die Regierung Merz hält an der nationalen CO₂-Bepreisung fest, strebt aber eine moderatere Weiterführung an. Für 2025 bleibt der Preis bei 55 €/t CO₂ stabil, auch 2026 soll er am unteren Ende des vorgesehenen Korridors (ca. 55–60 €) verharren 2. Ab 2027 erfolgt die Anbindung an den EU-ETS II für Gebäude und Verkehr, wodurch Deutschland seine nationalen Zertifikatepreise in das europäische System überführt – das bedeutet, der CO₂-Preis wird künftig durch den europäischen Markt bestimmt und kann dadurch stärker schwanken.

Verpflichtung zum Monitoring & Smart-Meter-Rollout

Seit dem 1. Januar 2025 gilt der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) für bestimmte Verbrauchsgruppen in Deutschland. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 % der betroffenen Messstellen mit iMSys ausgestattet sein, bis Ende 2028 mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % 3. Für Verbraucher mit sehr hohem Stromverbrauch sowie Betreiber großer Erzeugungsanlagen gelten verlängerte Fristen. Zudem sind ab 2025 alle Stromlieferanten verpflichtet, Kunden mit iMSys dynamische Stromtarife anzubieten, um eine flexible und effiziente Energienutzung zu ermöglichen. Die jährlichen Kosten für Verbraucher sind gesetzlich gedeckelt und richten sich nach der Verbrauchskategorie. Der aktuelle Ausstattungsgrad liegt jedoch noch deutlich unter den Zielvorgaben, insbesondere kleinere Messstellenbetreiber stehen vor Herausforderungen bei der Umsetzung.

Kommunale Wärmeplanung als steuerndes Instrument

Das seit 1. Januar 2024 geltende Kommunale Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Großstädte (> 100.000 EW) bis Mitte 2026 und alle weiteren Kommunen bis Mitte 2028 zu verbindlichen Wärmeplänen 4. Diese Pläne legen fest, wie die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erreicht wird. Unter der neuen Regierung soll die Effizienz der Planumsetzung gestärkt und Quartierslösungen expliziter gefördert werden.

Veränderungen bei Förderprogrammen

Die neue Bundesregierung plant, die Förderlandschaft grundlegend zu vereinfachen: Im Gebäudebereich soll die KfW-Förderung auf zwei zentrale Programme für Neubau und Modernisierung gebündelt werden. Ziel ist es, gezielt Anreize für klimafreundliches und kosteneffizientes Bauen zu schaffen. Neben Zuschüssen wird geprüft, ob neue Instrumente wie eigenkapitalersetzende Maßnahmen, staatliche Bürgschaften für Hypotheken oder Investitionsfonds für den Wohnungsbau eingeführt werden. Die Heizungsförderung soll technologieoffen, flexibler und einfacher gestaltet werden – mit CO₂-Vermeidung als zentraler Steuerungsgröße. Sanierungs- und Heizungsförderung sollen grundsätzlich bestehen bleiben.

Auch in der Industrie ist eine Neuausrichtung geplant: Förderprogramme zur Dekarbonisierung, etwa Klimaschutzverträge, sollen fortgeführt und an Bedingungen wie Standortsicherung geknüpft werden. Für erneuerbare Energien und Speicher soll ein verlässlicher Investitionsrahmen entstehen, mit dem Ziel, langfristig marktwirtschaftliche Tragfähigkeit zu erreichen. Insgesamt sollen alle Bundesförderprogramme stärker vereinheitlicht, digitalisiert und entbürokratisiert werden – etwa durch zentrale Förderplattformen, Pauschalförderungen und einfachere Antragsverfahren 1.

Was bleibt / Was kommt

ThemaWas bleibtWas kommt
GEGKlimaziel 2045CO₂-Fokus statt 65 %-EE-Regel
CO₂-Bepreisung55 €/t CO₂ (2025)EU-ETS II-Anbindung ab 2027
Smart MeterVerpflichtender Rollout ab 2025 (gestaffelt nach Verbrauchsgruppe)“Dynamische Tarife, Kostenobergrenzen, gestaffelte Rollout-Ziele
WärmeplanungPlanpflicht 2024Quartierslösungen & stärkere Umsetzungsverbindlichkeit
Förderprogramme (BEG, KfW, BAFA)Zuschüsse & Kredite, Sanierungs- & HeizungsförderungBündelung, Digitalisierung, CO₂-Fokus

Fazit

Die Bundesregierung schärft bestehende Gesetze wie GEG, BEHG, Smart-Meter-Gesetz und die kommunale Wärmeplanung – mit mehr CO₂-Fokus, Digitalisierung und Quartierslösungen. Für Unternehmen und Gebäudebetreiber heißt das: Jetzt strategisch vorbereiten. Wer eigene Gebäude- und Verbrauchsdaten systematisch erfasst, Förderoptionen prüft und den lokalen Wärmeplan-Status kennt, verschafft sich Planungssicherheit, nutzt Effizienzpotenziale und bleibt bei künftigen Änderungen handlungsfähig.


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Quellen